FDP Oberasbach
FDP Oberasbach
Willkommen bei den Liberalen in Oberasbach!
Unsere Prioritäten auch nach der Kommunalwahl
Meldungen
Finanzpolitik
Wir stehen für eine solide Haushaltspolitik in Oberasbach, die nicht nur auf das laufende Jahr schaut, sondern auch in die Zukunft blickt. Nur wenn kontinuierlich auch die Einnahmen der Stadt Oberasbach gesteigert werden, beispielsweise durch die strategische Ansiedlung von Gewerbe und die Ausweisung von Baugebieten, sind in Zukunft städtische Unterstützungsleistungen für Vereine und das gesellschaftliche Leben in Oberasbach gesichert.
Verkehr
Die FDP Oberasbach macht sich stark für eine nachvollziehbare Verkehrspolitik, die Prioritäten setzt anhand des Zustandes der örtlichen Straßen und der Sicherheitsbedarfe aller Verkehrsteilnehmer. Radwege sollten jeweils in beide Richtungen geplant werden. Einseitige Fahrradwege, wie etwa in der Albrecht-Dürer-Straße, tragen nicht zur Sicherheit des örtlichen Radverkehrs bei.
Verwaltung
Wir setzen auf eine moderne Verwaltung, bürgerfreundlich, unbürokratisch und digital in ihren Abläufen. Zu diesem Zweck machen wir uns stark für eine systematische Analyse der städtischen Verwaltungsverfahren.
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Neuigkeiten
▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“
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Unsere Demokratie lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger - von Ihnen! Gerade in Zeiten weltweiter Krisenherde, Demokratieverdruss und Rechtsruck ist es wichtiger denn je, dass sich mehr Menschen aktiv einbringen. Die Freien Demokraten bieten dazu zahlreiche Möglichkeiten - für jedes Zeitbudget.
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Hallplatz 15-19
90402 Nürnberg
Deutschland